Unabhängigkeit in der staatlichen Finanzkontrolle

Caroline Spencer, Rechnungsprüferin für Westaustralien. Quelle: Amt des Rechnungsprüfers für Westaustralien

von Caroline Spencer, Auditor General der Rechnungskontrollbehörde Westaustralien

Unabhängigkeit ist der Grundstein einer wirksamen staatlichen Finanzkontrolle.

In meiner Funktion als Auditor General Westaustraliens ist Unabhängigkeit nicht nur ein Konzept, sondern eine Praxis, die jeder von uns durchgeführten Prüfung zugrunde liegt. Diese Unabhängigkeit gewährleistet, dass unsere Prüfungen ohne Einflussnahme oder Einmischung durchgeführt werden, wodurch das Vertrauen des Parlaments und der Öffentlichkeit aufrecht bleibt.

In Westaustralien (WA) wird die bzw. der Auditor General für eine nicht verlängerbare Amtszeit von zehn Jahren ernannt und entscheidet als unabhängiges Parlamentsmitglied in völlig freiem Ermessen darüber, was geprüft wird, wann und wie berichtet wird und was in die Berichte aufgenommen wird.

Dadurch kann die bzw. der Auditor General ihre bzw. seine Aufgaben ohne Bedenken hinsichtlich einer Wiederernennung wahrnehmen und sicherstellen, dass Entscheidungen ausschließlich auf der Grundlage von Nachweisen, dem öffentlichen Interesse und der Verpflichtung, dass staatliche Stellen die Aufgaben erfüllen, die wir ihnen als Bürgerinnen und Bürger anvertrauen, getroffen werden.

Dieses Führungsmodell fördert Transparenz, Rechenschaftspflicht und das Vertrauen der Öffentlichkeit. Es sorgt außerdem für Stabilität und bietet die Möglichkeit einer neuen Führung am Ende jeder Amtszeit.

Unser Schwerpunkt liegt darauf, unabhängige Prüfungen der Staatsausgaben bereitzustellen, die Mängel in der öffentlichen Verwaltung sowie positive Erkenntnisse, die eine wirksame und effiziente Erbringung öffentlicher Dienstleistungen erkennen lassen, hervorzuheben. Unsere Prüfungserkenntnisse fließen in die legislative Kontrolle und Debatte ein. Wir liefern Informationen über bzw. Einblicke in Arbeitsweisen, die den Abgeordneten und den parlamentarischen Ausschüssen sonst oft nicht zur Verfügung stehen würden. In dieser Hinsicht fungieren wir als Augen und Ohren des Parlaments.

Wir streben auch danach, Wege aufzuzeigen, wie die Qualität und Normen im gesamten öffentlichen Sektor verbessert werden können, nicht nur in den von uns überprüften Stellen. Wir sind jedoch auf parlamentarische Ausschüsse wie den Rechnungsprüfungsausschuss (Public Accounts Committee; PAC) der Legislativversammlung Westaustraliens und den Ständigen Ausschuss für Voranschläge und Finanzgeschäfte (Estimates and Financial Operations Committee; EFOC) des Legislativrats angewiesen, um sicherzustellen, dass die Stellen unseren Empfehlungen nachkommen. Der PAC und der EFOC sind nach wie vor von entscheidender Bedeutung für die Tätigkeiten und Wirksamkeit der Behörde, und über sie sind wir dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig.

Das vom Parlament im November 2022 verabschiedete, aber noch nicht verkündete Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die bzw. den Auditor General aus dem Jahr 2022 (Amendment Act) enthält Bestimmungen, die erhebliche Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der bzw. des Auditor General aufwerfen. Diese Bestimmungen scheinen im Widerspruch zu der in der geltenden Gesetzgebung verankerten übergeordneten Unabhängigkeitsgarantie zu stehen, die eindeutig festlegt, dass die bzw. der Auditor General in Bezug auf die zu prüfenden oder zu berichtenden Sachverhalte keinerlei Weisung unterliegt. Solche Änderungen beeinträchtigen unter Umständen die Wirksamkeit der Funktion, da sie das fachliche Urteilsvermögen einschränken und die Möglichkeit, frei und im öffentlichen Interesse zu berichten, beschränken.

Der Amendment Act wurde zwar mit der erklärten Absicht eingeführt, für mehr Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität auf allen staatlichen Ebenen zu sorgen, insbesondere durch die Klärung der Befugnisse im Bereich Informationszugang, jedoch verändert er auch das operative Rahmenwerk des Auditor General. Vor allem aber schränkt er die Ermessensfreiheit bei der Berichterstattung ein, indem er beispielsweise festlegt, wem der Auditor General Bericht erstatten darf und wer vor der Veröffentlichung Zugang zu Berichtsentwürfen erhält.

Als Auditor General sah ich mich in der Pflicht, diese Sachverhalte in den Tätigkeitsberichten der Rechnungskontrollbehörde für die Zeiträume 2022–23 und 2023–241 öffentlich anzusprechen und darauf hinzuweisen, dass die Änderungen die Möglichkeit beeinträchtigen, dem Parlament direkt Bericht über Angelegenheiten, deren Behandlung in den Augen der Behörde im öffentlichen Interesse liegt, zu erstatten. Fast drei Jahre später wurde der Amendment Act immer noch nicht verkündet. Meine Behörde und ich unterstützen die Verkündung in der derzeitigen Form nicht und halten es für angemessen, dass das Gesetz einer sorgfältigen Prüfung durch den Gemeinsamen Prüfungsausschuss des Parlaments unterzogen wird.2

Als Prüferinnen und Prüfer müssen wir unsere furchtlosen und gründlichen Ansätze beibehalten, aber im Umgang mit der Regierung sowie staatlichen Stellen achtsam und respektvoll bleiben. Auch wenn sich Parteien letztendlich darauf einigen können, unterschiedlicher Meinung zu sein, bleibt es dennoch unerlässlich, dass unsere Behörde im gesamten Prüfungsverfahren durch proaktive sowie transparente Zusammenarbeit auf Ministeriums-, Ressort- und Parlamentsebene einen „Keine Überraschungen”-Ansatz verfolgt. Dieser Grundsatz ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeitsphilosophie und -praxis.

Trotz dieser Bemühungen ist es verständlich, dass staatliche Stellen den Prüfberichten mit Vorsicht begegnen, insbesondere angesichts der möglichen Auswirkungen unserer Erkenntnisse auf die Medien und die Öffentlichkeit, die als letzte Instanz für die Bewertung der Regierungsleistung fungiert. Um unsere Glaubwürdigkeit zu wahren, müssen wir unpolitisch bleiben. Es ist von entscheidender Bedeutung, konsistent und ausgewogen zu berichten. Wir können nur prüfen und berichten, was wir vor Augen haben.

Dies unterstreicht, wie wichtig es ist, ausgewogen zu berichten. Dazu gehört auch die angemessene Würdigung positiver Aspekte. Auch wenn positive Erkenntnisse möglicherweise nicht das gleiche Maß an medialer Aufmerksamkeit erregen, dienen sie dennoch dazu, eine wirksame Staatsführung anzuerkennen und einen Maßstab für bessere Praktiken im gesamten Sektor zu schaffen.

Eine entscheidende Stärke unseres demokratischen Systems besteht darin, dass Regierungen die unabhängige Prüfung wichtiger Themen von öffentlichem Interesse zulassen und sich verpflichten, Empfehlungen für Verbesserungen nachzukommen. In autoritären Regimes ist nichts Vergleichbares zu beobachten.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass unser Staat seine strengen Gesetze über die staatliche Finanzkontrolle aufrechterhält. Die Rolle der bzw. des Auditor General muss in einer eindeutigen, gesetzlich eingebetteten Unabhängigkeit verankert bleiben, um sicherzustellen, dass jede Person, die dieses Amt innehat, ihre Pflichten gegenüber dem Parlament sowie der Bevölkerung von Westaustralien integer, unparteilich und erfolgreich erfüllen kann.


Fußnoten

  1. Office of the Auditor General, Tätigkeitsbericht 2022–23, OAG-Website, 27. September 2023, S. 11, 110–111; Office of the Auditor General, OAG-Tätigkeitsbericht 2023–24, OAG-Website, 26. September 2024, S. 12. ↩︎
  2. Gemäß Paragraph 48 des Gesetzes über den Auditor General aus dem Jahr 2006. ↩︎
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