Irena Segalovičienė zum Auditor General der Republik Litauen ernannt

Am 7. Mai 2025 ernannte der Seimas (Parlament der Republik Litauen) Frau Irena Segalovičienė zum Auditor General der Republik Litauen. Am 8. Mai 2025 wurde sie im Seimas für eine 5-jährige Amtszeit vereidigt.
Frau Segalovičienė ist seit 2019 Beraterin des Präsidenten für Sozialpolitik. Im Sommer 2021 wurde sie Chefberaterin und Leiterin der Gruppe Wirtschafts- und Sozialpolitik, die für den Staatshaushalt, die Finanzen, die Wirtschaft, die Sozialpolitik und die Gesundheitspolitik zuständig ist.
Davor arbeitete sie als Leiterin der Gruppe für strategische Entscheidungsfindung im Ministerium für soziale Sicherheit und Arbeit und als Beraterin des Bürgermeisters im Stadtrat von Kaunas. Außerdem war sie Dozentin an der Technischen Universität Kaunas (KTU), Institut für öffentliche Politik und Verwaltung, wo sie in der Abteilung für strategische Planung im Bereich Qualitätssicherung arbeitete.
Die Auditor General hat einen Master-Abschluss in öffentlicher Verwaltung von der KTU und hat während ihres Promotionsstudiums Forschungen über die Überwachung und Bewertung der öffentlichen Verwaltung durchgeführt.
Ihre bisherigen Erfahrungen haben Frau Segalovičienė wertvolle Einblicke in die Finanz- und Wirtschaftspolitik, die öffentliche Verwaltung, die strategische Planung und die Umsetzung von Maßnahmen zur Schaffung von Wohlstand für die Bürger verschafft, die ihrer Meinung nach in meiner neuen Rolle als Auditor General von großem Nutzen sein werden.
In ihrer bisherigen Arbeit hat sie die internationale Zusammenarbeit als vorteilhaft empfunden und in ihrer neuen Rolle als Auditor General ist sie bestrebt, den wertvollen Dialog zu fördern und starke Partnerschaften innerhalb der internationalen Rechnungsprüfungsgemeinschaft aufzubauen, insbesondere im Rahmen der INTOSAI, der EUROSAI sowie auf bilateraler Ebene.
Folglich wird sie mit der Übernahme des Amtes des Auditor General die Position der zweiten Vizepräsidentin des Präsidiums der EUROSAI übernehmen und als Co-Leiterin des strategischen Ziels 1 – Fachliche Zusammenarbeit – fungieren.
Der Auditor General, der vom Parlament (auf Vorschlag des Präsidenten der Republik) für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt wird, leitet zwei getrennte unabhängige Institutionen, die unter dem Dach des National Audit Office agieren: eine oberste Rechnungsprüfungsbehörde und eine unabhängige Steuerbehörde.